Spenden
Jeder Euro ist eine Stimme.
Unterstütze die liberale Stimme an der Fils – ganz einfach per Überweisung. Ohne Zahlungsdienstleister und ohne Umweg: Deine Spende geht direkt an den Kreisverband.
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1Betrag wählen
Steuerermäßigung nach § 34g EStG (ab Steuerjahr 2026): 50 % von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an Parteien bis 3.300 € im Jahr (zusammen veranlagt 6.600 €) – also bis zu 1.650 € bzw. 3.300 € weniger Einkommensteuer, soweit so viel Steuer anfällt. Darüber hinaus ist ein Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 2 EStG möglich. Vereinfachte Beispielrechnung, keine Steuerberatung.
2Überweisen
GiroCode scannen
Öffne deine Banking-App, wähle „Foto-Überweisung“ oder „QR-Code scannen“ und richte die Kamera auf den Code. Betrag und Verwendungszweck sind schon ausgefüllt.
Betrag: 100,00 €
- Empfänger
- FDP Kreisverband Göppingen
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- [IBAN eintragen]
- BIC
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- Bank
- [Name der Bank eintragen]
- Verwendungszweck
- Spende FDP Kreisverband Göppingen
Die Bankverbindung wird gerade eingerichtet. Bis dahin schreib uns gern an info@fdp-gp.de – wir melden uns mit den Kontodaten.
Kein Zahlungsdienstleister, kein Tracking: Der GiroCode entsteht direkt in deinem Browser. Deine Überweisung läuft ausschließlich über deine eigene Bank.
Gut zu wissen
Fragen rund ums Spenden.
Bekomme ich eine Spendenquittung?
Am einfachsten ist eine Zuwendungsbestätigung – die stellen wir dir für jeden Betrag gern aus. Gib dafür im Verwendungszweck deinen Namen und deine Anschrift an oder schreib uns an info@fdp-gp.de. Für Einzelspenden bis 300 € lässt das Finanzamt auch einen vereinfachten Nachweis zu: Kontoauszug zusammen mit einem von uns hergestellten Beleg, auf dem der Verwendungszweck aufgedruckt ist (§ 50 Abs. 4 EStDV). Für Mitgliedsbeiträge genügt der Kontoauszug (§ 50 Abs. 6 EStDV).
Wie viel bekomme ich vom Finanzamt zurück?
Die Hälfte deiner Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien wird direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen – für Zuwendungen bis 3.300 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung bis 6.600 € (§ 34g EStG). Du sparst also bis zu 1.650 € bzw. 3.300 € Steuern, soweit so viel Einkommensteuer anfällt. Was darüber hinausgeht, kannst du bis zu weiteren 3.300 € bzw. 6.600 € als Sonderausgabe abziehen (§ 10b Abs. 2 EStG). Diese Beträge gelten ab dem Steuerjahr 2026. Keine Steuerberatung.
Was muss ich beim Spenden beachten?
Parteien dürfen keine anonymen Spenden über 500 € annehmen. Überweise deshalb bitte von einem Konto, das auf deinen Namen läuft. Übersteigen deine Zuwendungen (Spenden, Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge) an die FDP und ihre Gliederungen zusammen 10.000 € im Kalenderjahr, werden Name, Anschrift und Gesamtbetrag im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Einzelspenden über 35.000 € werden außerdem sofort dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht (§ 25 Abs. 3 PartG).
Was ist ein GiroCode?
Ein standardisierter QR-Code für SEPA-Überweisungen (EPC-QR-Code). Die meisten Banking-Apps können ihn lesen – meist unter „Scannen“, „Foto-Überweisung“ oder „QR-Code“. Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck werden automatisch übernommen. Bitte prüfe die Angaben trotzdem kurz, bevor du die Überweisung freigibst.
Kann ich regelmäßig spenden?
Sehr gern. Richte einfach in deiner Banking-App einen Dauerauftrag mit den Daten oben ein. Oder werde Mitglied – auch dein Mitgliedsbeitrag ist steuerlich begünstigt.
Warum gibt es keine Online-Zahlung?
Ganz bewusst: Ohne Zahlungsdienstleister bleiben deine Daten zwischen dir, deiner Bank und uns – und deine Spende kommt ohne Abzüge für Transaktionsgebühren beim Kreisverband an.